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Jennifer Mai

Hundephysiotherapeutin & Buchautorin

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Rücksicht auf Andere

Veröffentlicht am 30. März 2018

Ich bin keinesfalls eine von den Leuten, die meinen, nur, weil sie einen Blindenführhund haben, dürfen sie alles.

Speziell geht es mir heute darum, wo ich als blinde Person meinen Hund überall freilaufen lasse / wo es angebracht ist und wo nicht.

Natürlich braucht ein Führhund sein gewisses Maß an Freilauf, wobei ich auch nicht eine von denen bin, die täglich 3 Stunden mit ihrem Hund durch die Welt rennt, wenn man bedenkt, dass Hunde zwischen 18 und 20 Stunden schlafen und noch die Führarbeit leisten.. finde ich das ziemlich übertrieben. Ein gepflegter Leinenspaziergang kann genau so auslastend sein, wenn nicht sogar noch mehr. Aber gut, ich schweife ab und dies ist wieder nur meine persönliche Meinung. Was ich sagen möchte ist, dass ich es zum Erbrechen finde, dass manche Blinde meinen, ihr Führhund hat Sonderrechte, deswegen lassen sie ihn überall frei laufen, auch in Parks. Ja, in Parks. Es ist ihnen total egal, dass dort im Sommer Leute sitzen, Grillen, die Sonne genießen oder Ballspielen und der Hund die Würstchen frisst, durch die Gesichter der Leute schleckt oder die Bälle fangen möchte. Wieso? Der Führhund darf das doch und ist gekennzeichnet, da kann einem doch keiner was! Darf er theoretisch, aber wieso ist man so vernagelt in seiner eigenen kleinen Welt, dass man gar keinen Blick mehr für seine Mitmenschen hat? Man kann als Blinder eben nicht gewährleisten, dass sein Hund nicht auf Decken rennt oder andere Leute stört, die gerade auf Bänken sitzen und lesen. Gerne wird es dann auf die Führhundschule geschoben, wenn der Hund im Freilauf keine Verbindung zu seinem Halter hat. Das die Parknutzer meistens ihren Müll nicht wegräumen, da die Parkanlage ja nicht ihnen gehört, ist abartig und genauso egoistisch, wie manche Führhundhalter es sind.
Dann darf man eben einmal eine Busfahrt auf sich nehmen, um zum nächsten Wald, Fluss, Teich, Hundefreilaufgebiet oder See zu kommen und man darf sich darüber ärgern, wenn einem der Bus auf dem Rückweg gerade vor der Nase weggefahren ist und man die Wahl zwischen Mückenstichen und Blasen an den Füßen hat, entweder eine halbe Stunde auf den nächsten zu warten, oder in derselben Zeit nach hause zu laufen. Bleibt der Hund auf den Waldwegen und neigt nicht, wie Madame, dazu, auch sehr gerne mal ins Unterholz zu stromern, um sich in totem Tier zu kugeln und ist gekennzeichnet, ist ein Freilauf im Wald gar kein Problem und sollte man doch einmal von einem Förster angesprochen werden, kann man ihn ruhig und freundlich auf das Waldgesetz seiner Gemeinde verweisen, dort gibt es einen Absatz zum Thema Diensthunde. Wie gesagt, die Kennzeichnung der Hunde ist Pflicht.

Liebe Führhundhalter, bitte lasst eure Hunde doch in Parks angeleint, wenn ihr nicht gewährleisten könnt, dass sie eure Mitmenschen nicht belästigen oder nicht wollt, dass sie unerwünschte Dinge aufsaugen.Dann ärgert ihr euch über euren Hund, aber am Ende habt ihr ihn selbst diesem Festmahl ausgesetzt, welches die Menschen für ihn hinterlassen haben.

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